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Schuldnerberatung
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| 040 41926782 |
| Terminvereinbarung |
| Hauptsprechzeiten: |
| Mo - Fr: 10:00 - 14:30 Uhr |
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Es gibt viele Wege um in die Schuldenfalle zu tappen. |
Einige sind selbst verschuldet, andere sind durch Aussenstehende verursacht und wieder andere sind durch Umstände auf die man keinen Einfluss hat oder hatte. |
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Fast 10% der erwachsenen deutschen Bundesbürger können Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. |
Was muss ich beachten, um aus diesem Dilemma heraus zu kommen? |
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1 = werden Sie sich der Situation bewusst und fangen Sie an, über Lösungen nachzudenken. Suchen Sie sich Hilfe. |
2 = Sortieren Sie alle bis Dato eingegangene Post. |
3 = Überlegen Sie selber, was Ihnen wichtig ist, um wenigstens einen Teil davon zu begleichen. |
4 = machen Sie eine Auflistung, nach Gläubiger und Summe. Wenn das nicht allein können, nehmen Sie freundschaftliche Hilfe in Anspruch oder von Personen, denen Sie vertrauen und die so etwas können. |
5 = Bringen Sie für sich in Erfahrung, wo Ihre Freigrenze liegt. Das ist immer abhängig von Ehestand und eventuellen Kindern. |
6 = können Sie eine zusätzliche Tätigkeit annehmen? |
7 = beherzen Sie die Regel: Miete, Strom und Heizung müssen IMMER zuerst bezahlt werden. Ansonsten droht Wohnungs-/Hausverlust und Sie stehen auf der Strasse. |
8 = Kontaktieren Sie Ihre Gläubiger und teilen denen Ihre Lebenssituation mit. Versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. ACHTUNG: nicht sofort irgendwelchen Bedingungen zustimmen. Bleiben Sie ruhig. |
9 = Haben Sie Verpflichtungen Ihrem Vermieter gegenüber? Es gibt teilweise eine Wohnungssicherungsbehörde. |
10 = Fallen Sie nicht auf dubiose Versprechen von Schuldenübernahme herein. Also nicht neues Geld annehemn um alte Verpflichtungen abzulösen. Das treibt die Schulden nur noch höher. |
11 = Angst einjagen nicht zulassen. Gläubiger haben nicht jedes Recht. |
12 = Unterhalt nicht zu zahlen, evtl Geldstrafen und die Verweigerung den OE (Offenbahrungseid - jetzt: eidesstattliche Versicherung) können mit Erzwingungshaft belegt werden. Wegen anderer Schulden kann man keinen ins Gefängnis stecken. |
13 = bei Geldstrafen können Sie auch gemeinnützige Arbeiten ableisten, um von diesen erlöst zu werden. |
14 = bleiben Sie in allen Fällen ruhig, überlegen Sie gemeinsam mit einer Vertrauensperson den Ablauf, die Richtigkeit einer Forderung und |
15 = Musteranschreiben an Gläubiger - HIER |
16 = wenn Sie es nicht allein versuchen wollen, suchen Sie sich professionelle Hilfe. |
17 = Wir dürfen telefonisch keine Rechtsauskünfte geben. Dafür gibt es Rechtsberater. Wir dürfen nur im Rahmen einer Mitgliedschaft im Verein Rechtsauskünfte geben. Die Jahresbetragssätze finden Sie unter Mitgliedschaft. |
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Am Besten KEINE Schulden machen. | Vorsichtsmassnahmen um nicht in die Falle zu tappen: |
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Überlegungen anstellen: | was bringt mir | ein Vergleich? |
Vergleich | Insolvenzverfahren | |
Sie schreiben den / die Gläubiger an. Versuchen Sie über einen bestimmten Sofortbetrag, den Sie zahlen können, dass der Gläubiger auf die Restsumme verzichtet. | Gerichtliche Maßnahme, um Schuldenfrei zu werden. Zuerst muss aber ein aussergerichtlicher Einigungsversuch gestartet werden. Wie? | |
Geht der Gläubiger auf einen Vergleich ein, versuchen Sie unbedingt die vereinbahrte Summe aufzubringen. | Liste mit Übersicht über alle Schulden. NICHTS vergessen. | |
Lösungsmöglichkeiten mit den Gläubigern finden. | ||
Ist kein Vergleich möglich, bleibt nur der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. | Ist eine Einigung nicht möglich, müssen Sie sich darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Das machen: Notare, entsprechende Anwälte und Schuldnerberatungsstellen. | |
solvent: | Mit dieser Bescheinigung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. | |
insolvent: | Was ist diesem Antrag beizulegen? | |
auf deutsch: man hat über seine Verhältnisse gelebt und man | = die Bescheinigung des Scheiterns des Einigungsversuches | |
kann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen | = Aufstellung von Schulden und Vermögen | |
= den sogenannten: Schuldenbereinigungsplan | ||
was kostet mich ein Antrag? | = den Antrag zur Restschuldbefreiung | |
ca. 2.200,00 Euro | = oder ein Schreiben, in dem man erklärt, dass man keine Restschuldbefreiung beantragen wird. | |
Dieses Geld wird von dem pfändbaren Vermögen einbehalten und abgezogen. | == gerichtliche Prüfung, ob der Schuldenbereinigungsplan erfolgreich sein wird. | |
== die Gläubiger können Stellung zu dem Antrag nehmen. Ob ja oder nein. | ||
== wenn weiger als die Hälfte den Plan ablehnt, setzt sich das Gericht mit den Gläubigern in Verbindung und fällt letztendlich eine Entscheidung, wie es weiter abzulaufen hat. | ||
=== Scheitern alle Versuche, eine Einigung zu finden, übernimmt ein Treuhänder die Angelegenheit. Dieser hat die Aufgabe, das pfändbare Vermögen, nach Abzug der Gerichtskosten zu verteilen. | ||
=== wenn Sie die nächsten 6 (sechs) Jahre sich nichts weiter zu schulden kommen lassen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung aussprechen und Sie sind schuldenfrei. |
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